Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir möchten Sie über eine wichtige Neuerung informieren, die im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingeführt wurde.
Ab sofort steht Ihnen Rechtsanwalt Cornelius Matutis als unsere interne Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds.
Diese interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.
Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:
1. Nutzung des Formulars auf der Website https://anwaltliche-meldestelle.de
2. Kontakt per E-Mail an hinweis@anwaltliche-meldestelle.de
3. Telefon oder nach Terminvereinbarung persönlich: 0331 813284-73
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur internen Meldestelle sowie auch zu neben der internen Meldestelle möglichen externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Website unserer internen Meldestelle: https://anwaltliche-meldestelle.de.
Wir möchten betonen, dass die Einführung der internen Meldestelle ein weiterer Schritt ist, um eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Bereitstellung dieser Meldestelle dazu beiträgt, mögliche Missstände aufzudecken und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen. Sollte das notwendig sein.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von hanfried